Salech - Stadionordnung
FC Sachsen Leipzig

 



§ 1 Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Zentralstadions Leipzig.

§ 2 Widmung

(1) Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter.
(2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.
(3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.


§ 3 Aufenthalt

(1) In den Versammlungsstätten und Anlagen des Zentralstadions dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen.
(2) Das Zentralstadion ist zur Sicherheit der Zuschauer mit umfangreichen Überwachungseinrichtungen (Videokameras) ausgestattet. Videoaufzeichnungen können gespeichert und, wenn erforderlich, zur Beweissicherung verwendet werden.
(3) Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.
(4) Für den Aufenthalt im Stadion an veranstaltungsfreien Tagen gelten die vom Betreiber im Einvernehmen mit den Stadionnutzen getroffenen Anordnungen.
(5) Hausverbote, die vom DFB, der DFL und anderen Fußballverbänden oder –vereinen ausgesprochen wurden, werden anerkannt und durchgesetzt.


§ 4 Eingangskontrolle

(1) Jeder Besucher ist bei dem Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
(2) Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
(3) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.


§ 5 Verhalten im Stadion

(1) Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen vermeidbar - behindert oder belästigt wird.
(2) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.
(3) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt - auch in anderen Blöcken - einzunehmen.
(4) Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
(5) Stadionverbote die vom DFB, DFL oder anderer Verbände und Vereine erteilt wurden, werden anerkannt und übernommen.


§ 6 Verbote

(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

(a)
Waffen jeder Art;
(b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
(c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
(d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
(e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Rucksäcke
(f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;
(g) mechanisch betriebene Lärminstrumente;
(h) Getränke aller Art
(i) Tiere;
(j) Fahnen oder Transparentstangen, die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 3 m ist.
(k) Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende
Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
(l) rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches, extremistisches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes Propagandamaterial sowie jegliches politisches Informationsmaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, antisemitischer, extremistischer, gewaltverherrlichender oder diskriminierender sowie jegliche Form von politischer Tendenz aufweisen.

(2)
Verboten ist den Besuchern weiterhin:

(a)
rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, extremistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende sowie jegliche Form von politischen Parolen zu äußern oder zu verbreiten, das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen, Embleme (§ 87a StGB), Verstöße gegen das Uniformverbot (§ 3 Versammlungsgesetz) sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu diskriminieren
(b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
(c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;
(d) mit Gegenständen aller Art zu werfen;
(e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;
(f) ohne Erlaubnis des Betreibers oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen
durchzuführen;
(g) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
(h) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von Zuschauern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters
(i) in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen ( Vermummungsverbot ).


§ 7 Haftung

(1) Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Betreiber nicht.
(2) Unfälle oder Schäden sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.

§ 8 Zuwiderhandlungen

(1) Wer den Vorschriften der §§ 3,4,5,6 dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße von mindestens EUR 5,00 bis höchstens EUR 500,00 nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987; BGBl. I S.602) belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.
(2) Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.
(3) Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.
(4) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.

ZSL Betreibergesellschaft mbH
Heute waren schon 1 Besucher (6 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden